OPUS Reisebüro

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Opus Reisebüro Tapolca Stand 10.03.2010.

Lieber Gast!

Wir freuen uns Sie im Kreis unserer Gäste begrüßen zu dürfen. Wir wünschen Ihnen schöne Ferien!

Bitte lesen Sie die AGB durch, denn mit Ihrer Buchungsbestätigung erkennen Sie diese für sich und die von Ihnen Mitangemeldeten Personen als allein verbindlich an. Der Buchungsvertrag zwischen Ihnen und der OPUS Reisebüro GmbH (im folgenden OPUS genannt) kommt aufgrund dieser Buchungsbedingungen zustande.

1. Anmeldung / Buchungsbestätigung:

Mit ihrer Buchungsmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich bzw. per Internet bei OPUS vorgenommen werden. Für uns wird der Vertrag erst bindend, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis schriftlich bestätigt haben und die Anzahlung auf unser Konto eingegangen ist. Korrekturen von offensichtlichen Irrtümern z.B. aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern sind vorbehalten. Besondere Wünsche, Nebenabreden und Buchungen sind nur dann gültig wenn Sie von OPUS schriftlich bestätigt wurden.

2. Bezahlung / Anzahlung:

Beim Vertragsabschluß ist eine Anzahlung zu leisten, die 25% des Gesamtpreises, aber mindestens 100,- beträgt. Die Anzahlung ist innerhalb von 3 Tagen nach Ausstellungsdatum der Buchung fällig. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist verliert die Buchung Ihre Gültigkeit. Der vollständige Mietpreis ist bei der Schlüsselübergabe im OPUS Reisebüro fällig.

3. Leistungen / Preise:

Für den Umfang und Art der von OPUS  zu erbringenden vertraglichen Leistungen und für die Preise sind die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in dem für den Zeitraum gültigen Internetseiten oder Prospekt, sowie die hierauf Bezugnehmenden Angaben der Buchungsbestätigung maßgeblich.

4. Rücktritt:

Sie können jederzeit  vor Buchungsbeginn von der Buchung zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte schriftlich erfolgen. Der Rücktritt wird mit Eingang der Erklärung bei OPUS  wirksam. In diesem Fall kann OPUS eine Rücktrittspauschale erheben:

beim Rücktritt 
bis 30 Tage vor Reisebeginn 15% des Gesamtpreises
bis14 Tage vor Reisebeginn 40% des Gesamtpreises
nach späterem Rücktritt 100% des Gesamtpreises

Beim Nichterscheinen wird der gesamte Preis berechnet. Sollte ein Ersatzteilnehmer zum Zeitpunkt der Absage gestellt werden, so werden lediglich Umbuchungsgebühren  in Höhe von  20,- € berechnet.

5. Umbuchungen:

Als Umbuchungen gelten Änderungen hinsichtlich des Miettermins, des Mietzieles und des Objekttyps, sowie alle nachträgliche Änderungen der Buchung, die nicht bei der Buchungsanmeldung geäußert wurden. Die Bearbeitungsgebühr für Umbuchungen beträgt  20,.- €.

6. Versicherungen:

Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung: Reisegepäck, Reiseunfallversicherung usw. sowie einer Reiserücktrittskostenversicherung zu Hause.

7. Rücktritt durch OPUS:

OPUS kann in folgenden Fällen vor Buchungsbeginn vom Buchungsvertrag zurücktreten oder nach Beginn den Buchungsvertrag kündigen.

a.) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Leistungsnehmer trotz Abmahnung das Mietobjekt nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält.

b.) ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Leistung infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt oder Streik  erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

Kündigt OPUS den Buchungsvertrag nach a.) dann verfällt der Buchungspreis.

Tritt OPUS gem. b.) vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurück, so werden   Ihnen alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.

8. Änderungen:

Kann die Leistung infolge eines Umstandes, der nach Vertragsabschluß eingetreten ist und den OPUS nicht zu vertreten hat, nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, so ist OPUS berechtigt, Leistungen zu ändern, sofern die Abweichung zur ursprünglich gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich und für den Mieter zumutbar ist und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigt. Sollte die Abweichung zur ursprünglich gebuchten Leistung erheblich und unzumutbar erscheinen, so darf die Änderung nur mit Einwilligung des Kunden vorgekommen werden.

9. Haftung:

OPUS haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für

a.)  die gewissenhafte Leistung

b.) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger

c.) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Eine Haftung für Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser und / oder Stromversorgung ist jedoch ausgeschlossen. Die Haftung von OPUS ist der Höhe nach auf den einfachen Buchungspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Wir haften nicht für Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden.

10. Mitwirkungs-pflicht:

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schäden gering zu halten. Hierzu gehört insbesondere Ihre Verpflichtung Beanstandungen OPUS direkt nach der Schlüsselübergabe zu melden. Diese sind beauftragt für Abhilfe zu sorgen, von der bald möglichen Behebung der Mängel am Mietobjekt bis zur Anbietung eines Ersatzobjektes.

11. Sonstige Bestimmungen und Hinweise:

Unsere unten angeführten Hinweise bezüglich Anreise, Abreise, Schlüsselübernahme, Belegung der Objekte, maximale Personenzahl, die eventuellen Nebenkosten wie Kaution oder Kurtaxe gehören auch zu unseren Leistungs- und Teilnahmebedingungen und gelten als Bestandteil der Leistung. Für die Einhaltung der Pass-, Devisen- und Zollvorschriften ist der Leistungsnehmer selbst verantwortlich. Das gilt auch für das Mitführen aller anderen, für die Reise notwendigen und wichtigen Unterlagen. Alle Kosten und Nachweise aus der Nichtbeachtung dieser Hinweise gehen zu Lasten des Leistungsnehmers. Mit Aktualisierung der Internetseiten, verlieren alte Seiten ihre Gültigkeit. Alle Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen aber ohne Gewähr. Gerichtsstand für Mahnverfahren und für Klagen gegen OPUS ist Tapolca / Ungarn. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Buchungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Leistungsvertrages zur Folge.

12. Personenzahl:

Die Ferienobjekte dürfen nur bis zu der im Internet / Prospekt angegebenen Maximalzahl an Personen bzw. gem. Bestätigung auf der Buchungsbestätigung belegt werden. Kinder zwischen 3-14 Jahren gelten als volle Personen. Säuglinge und Kleinkinder unter 3 Jahren dürfen kostenfrei mitreisen, falls für sie kein Bett oder Kinderbett vorgesehen werden soll. Es muss bei der Buchung stets die genaue Anzahl der mitreisenden Personen angegeben werden. Falls der Leistungsnehmer mit mehr Personen anreist, ist OPUS berechtigt, jede weitere oder in der Buchungsbestätigung nicht angeführte Person zurückzuweisen oder eine entsprechende Nachgebühr in Rechung zu stellen. Die durch Zurückweisung entstandenen Schäden sind vom Leistungsnehmer zu tragen.

13. Anreise:

Wir bitten Sie am Ankunftstag in der Hauptsaison zwischen 14 und 17 Uhr anzureisen, in der Vorsaison bitte zwischen 13 und 17 Uhr. Bitte informieren Sie OPUS schriftlich oder per Telefon, wenn Sie beabsichtigen z.B. einen Tag später anzureisen. Telefonieren Sie auch von unterwegs, falls sich Ihre Ankunft aufgrund von Staus, Pannen oder ähnliches verzögert. (Telefonnummer auf der Buchungsbestätigung.) Es wird grundsätzlich ein Schlüssel pro Wohneinheit ausgehändigt. Sollten Sie mehrere Schlüssel benötigen, fragen Sie bitte im Ankunftsbüro nach.

14. Abreise:

Die Abreisezeit ist bis 10 Uhr morgens. Die Reinigung von Geschirr und Besteck ist vom Leistungsnehmer selbst vorzunehmen. Wenn Sie vor dem gebuchten Abreisetermin abfahren, haben Sie keinen Anspruch auf Rückzahlung.

15. Nebenkosten:

Nebenkosten für Strom, Gas, Wasserverbrauch fallen nicht an. Eine Ausnahme bildet die Heizung, wenn evtl. in den Objekten, wo Heizung vorhanden ist in der Vor- oder Nachsaison geheizt werden muss. In diesem Fall wird je nach Heizungsart eine Pauschale berechnet. Die Endreinigung( außer Geschirrspülen) ist auch im Preis enthalten. Für außerordentliche Verschmutzung, sowie für verursachte Schäden muss vor Ort jedoch zusätzlich bezahlt werden.

Außerdem fallen bei Inanspruchnahme folgende Nebenkosten an:

Haustier (wo erlaubt) pro Aufenthalt 18,- €
Kinderbett pro Aufenthalt 8,- €
Kinderstuhl pro Aufenthalt 8,- €
Heizung nach Verbrauch

16. Kurtaxe (betr. auch Pensionsgäste):

Die Kurtaxe eine Art Ortssteuer ist bei der Schlüsselübernahme zu entrichten. Sie wird für die Gesamtdauer des Aufenthaltes erhoben. Kinder unter 12 Jahren zahlen nichts. Die genaue Höhe der Gebühren für die Saison ist in den Orten unterschiedlich (ca. 1- 1,5 € pro Person/Tag)

17. Kaution:

Bei der Ankunft kann OPUS eine Inventarsicherungsgebühr verlangen. Dies gilt zur Absicherung kleineren Schäden in der Wohnung und wird, falls keine Schäden entstanden sind, voll zurückerstattet.

- bis 4 Personen: 100 €

- bis 4-6 Personen: 150 €

- ab 6 Personen: 200 €

18. Haustiere:

Das Mitnehmen von Haustieren ist auf besondere Anfrage nach Rücksprache mit OPUS möglich. Anderenfalls kann der Besitzer die Mitnahme des Haustieres in das Ferienobjekt (auch Garten) verweigern. Deshalb schlagen wir Ihnen vor, uns vorher zu fragen, wenn Sie Ihr Haustier mitnehmen möchten.